

Neue Coronaverordnung im Freizeitbereich
Seit heute (24.11.2021) gilt eine neue Verordnung im Freizeitbereich. Dies gilt natürlich auch auf unserer Anlage. Bitte haltet Euch an die Regeln!!! Euer Reiterverein Byfang ERGÄNZUNG: „Versorgung aus Gründen des Tierwohls
Grundsätzlich gilt in allen Freizeiteinrichtungen, die von keiner Sonderregelung betroffen sind, die 2G Regelung (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 8 Coronaschutzverordnung). Danach dürfen alle öffentlichen und privaten Reitsportanlagen sowie Pferdepensions- und Reitbet